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Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen

Tierschutz steht zwar ab dem 01. August 2002 im Grundgesetz, aber jetzt bedarf dieses Staatsziel auf vielen Ebenen erst der konkreten Ausgestaltung. Besonders dringend ist die Einführung des Verbandsklagerechtes für Tierschutzverbände, weil sonst auch weiterhin keine Möglichkeit besteht, gegen Verstöße juristisch vorzugehen. Im Naturschutz und Verbraucherschutz wurde dies schon durchgesetzt.

Durch die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz wird das Tierschutzgesetz nur in solchen Fällen anwendbar, in denen es um Konflikte zwischen dem Schutz der Tiere und den in der Verfassung uneingeschränkten Grundrechten geht. Aber noch immer darf keine Tierschutzorganisation, sozusagen als Anwalt der Tiere, den Schutz der Tiere direkt vor Gericht einklagen. Es können lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden, die in der Regel die Ermittlungen einstellt. Anzeigenerstatter haben dann auch keine Möglichkeit, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft überprüfen zu lassen.

Erst die tierschutzrechtliche Verbandsklage würde Tierschutzverbänden ermöglichen, im Interesse der Tiere direkt als Kläger vor Gericht Klage zu erheben. Bisher dürfen juristische oder private Personen nur im eigenen Interesse, also wenn sie sich in ihren eignen Rechten verletzt fühlen, klagen. Wer selbst nicht klagen kann, z. B. Minderjährige oder in der Geschäftsführung Behinderte, erhält einen gesetzlichen Vertreter.

Zwar sollen Tiere nach dem Tierschutzgesetz um ihrer selbst willen wirksam geschützt werden. Doch ihnen wird kein gesetzlicher Vertreter zugestanden, der zu ihren Gunsten klagen könnte - etwa hinsichtlich der Tierhaltung, der Unterlassung des Schächtens oder der Durchführung von Tierversuchen. Das heißt im Klartext, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
So auch, um gegen staatliche Entscheidungen vorzugehen, wie z. B. gegen ergangene oder unterlassene Behördenbescheide. Tiernutzer hingegen können im Eigeninteresse gegen Behördenbescheide gerichtlich vorgehen.

Dies ist eine rechtsstaatliche Schieflage, die dringendst begradigt werden muss. Chancengleichheit für den Tierschutz wird erst dann erreicht, wenn mit Hilfe der Verbandsklage auch zugunsten der Tiere gesetzwidrige Missstände beseitigt werden können. Die Tiere dürfen nicht länger auf ihren effektiven Schutz warten.

Daher gilt es jetzt, zügig für die tierschutzrechtliche Verbandsklage parlamentarische Mehrheiten zu erreichen. Hierfür ist intensive politische und öffentliche Arbeit notwendig, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Denn die Verbandsklage kann in den einzelnen Bundesländern und auf Bundesebene geschaffen werden.

Gelingt es, wie bei »Tierschutz ins Grundgesetz« und wie bei den Naturschutzverbänden, die Verbandsklage zunächst in den Bundesländern einzuführen, wird diese bedeutende Reform auch auf Bundesebene etabliert werden müssen. Die Erfahrungen aus der kontinuierlich wachsenden 12jährigen Bürgerbewegung zur Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz zeigen, dass der Einsatz jedes Einzelnen sich am Ende gelohnt hat. Daher braucht die Verbandsklage für Tierschutzverbände jetzt jede Unterstützung! Helfen Sie mit!

(Mit freundlicher Genehmigung des Bundesverbandes der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte e. V.)